scharff at snafu.de (ps) wrote: >Zu dem thema....da wird es doch bestimmt ein paar gesetzeslücken geben! >Z.B. eine übersetzung "frei nach dem originaltext"....oder? Dann hat der Übersetzer bzw. seine Nachfahren auch noch bis mindestens 70 Jahre nach seinem Tod die Rechte an dieser Übersetzung. Jan -- für alle Outlook(Express)-Fans: http://www.heise.de/ct/antivirus/emailcheck/