info an alle!!

Marco Vogt mvogt at hermes.desy.de
Mit Dez 12 16:27:23 CET 2001


Vor allem ist witzig, dass die GEMA ueberhaupt keine Rechte auf
Gebuehrenerstattung in diesem Falle hat, da ihre Ansprueche ueber die
Gebuehren auf Rohlinge und Datenbaender bereits abgedeckt sind.

Ferner kann es auch sein, dass das DLR ja ausdruecklich den GEMA Vorbehalt
ablehnt. Jeder Kuenstler, der das moechte kann den GEMA-Vorbehalt ablehnen
und seine Werke sind von da an und fuer alle Zeiten GEMA frei! Wissen
leider die wenigsten. Ich denke aber, dass Rundfunkanstalten mit ihren
Produktionen so verfahren. Weiss jemand dazu mehr? Schliessen
Rundfunkanstalten den GEMA Vorbehalt aus?

(Hallo Troll, weisst Du ueberhaupt, was der GEMA-Vorbehalt ist und das
nicht alle Werke unter die GEMA fallen?)

Es findet ferner keine oeffentlich Auffuehrung statt und dergleichen. Aber
interessant waere es mal eine Gegenanzeige wegen Noetigung gegen Unbekannt
oder wer immer es auch war, loszulassen.

> Ich halte die Rechte an der Wortmarke VANDUSEN und bin im Besitz der
> Genehmigungen für die Weitergabe über den Server vom DLR, BR, WDR und NDR.

Da das DLR der rechteinhaber ist, hat die GEMA ueberhaupt keinerlei Recht
Geld einzufordern, mithin auch keine Ansprueche, die geltend gemacht
werden koennen. Als Buchautor kann ich jederzeit eigene Werke kopieren und
an Dritte weitergeben. Genauso kann das das DLR...

> Ich habe auch die Genehmigung von Herrn Koser. Reicht das?

Herr Koser hat keinerlei Verfuegungsgewalt ueber die Hoerspiele, aber das
eruebrigt sich, siehe oben.

> Es bleibt trotzdem eine Grauzone, da es auch noch andere Rechteinhaber an
> den HSPs gibt. Aus diesem Grund dürfen auch nur 10 User gleichzeitig auf den
> Server. Die private Weitergabe ist derzeit noch für bis zu 20
> Bekannte/Freunde gleichzeitig ohne finanzielle Gegenleistung erlaubt. Der
> Server dient dabei nur als Übergabemedium (also mein virtuelles zu Hause).

Da Du nur nach schriftlichen Kontakt den Zugang erlaubst findet sogar ein
persoenlicher Kontakt statt, der Voraussetzung fuer einen Freundeskreis
ist.

> also, das ist KEINE grauzone sondern ganz und gar verboten, oder hällst du
> die rechte an den MP3 ?

Rechte an den MP3 hat auch der Rechteinhaber nicht. Er hat nur das Recht
auf Weitergabe, niemals auf einer bestimmte Darstellung seiner Werke in
einer bestimmten Form. Ergo, ein Troll, der da mit Halbwissen glaenzen
moechte.

Ferner einer, der US-recht mit deutschem Recht gleichsetzt, suuueessss.
Amerika,
Amerika ueber alles...  Nee, nee, Deutschland hat andere Gesetze als die
USA, und das ist auch gut so.

> Eine E-Mail (auch signiert) oder ein Fax hat da leider noch keinen
> rechtlichen Bestand.

Falsch! Ein Fax hat rechtlichen Bestand, solange eine Unterschrift drunter
ist. Bei einer E-Mail stimmt das.

> Stimmt nicht, eMail können jetzt signiert werden und haben die gleiche
> Rechtliche Gültigkeit wie eine "richtige" Unterschrift. Ausnahmen stellen
> besondere verträgedar, z.B. Kauf/Verkauf eínes Gründstückes der von einem
> Notar beglaubigt werden muss.

Uebrigens, interessant ist, dass Ebay mich zur Zahlung von Gebuehren
verpflichten kann, wenn ich dort versteigere, obwohl ich NIE einen Vertrag
unterschrieben habe. Warum wohl?



Aber was solls, Besserwissertrolle wird es immer wieder geben, meist haben
sie sich nicht wirklich mit der Materie auseinander gesetzt. Also mach
weiter, Stephan und Dank fuer Deinen tollen Service!

Gruss
Marco Vogt